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   VG Berlin, 28.01.2008 - 3 A 662.07   

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VG Berlin, 28.01.2008 - 3 A 662.07 (https://dejure.org/2008,36117)
VG Berlin, Entscheidung vom 28.01.2008 - 3 A 662.07 (https://dejure.org/2008,36117)
VG Berlin, Entscheidung vom 28. Januar 2008 - 3 A 662.07 (https://dejure.org/2008,36117)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 17.89

    Kapazitätsverordnung - Zulassung - Studienanfängerzahlen - Studiengang -

    Auszug aus VG Berlin, 28.01.2008 - 3 A 662.07
    Maßgeblich zur Ermittlung des durch die Lehreinheit zu erbringenden Dienstleistungsexports für einen fremden Studiengang ist nach § 11 Abs. 2 KapVO in erster Linie dessen voraussichtliche Zulassungszahl (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.12.1989- 7 C 17/89-).
  • VG Berlin, 24.03.2009 - 3 A 539.08

    Vorläufige Zulassung zum Studium wegen fehlerhafter Kapazitätsberechnung

    Entsprechend dem Beschluss der Kammer vom 28. Januar 2008 zur Aufnahmekapazität im Wintersemester 2007/2008 (VG 3 A 662.07 u.a., juris) hat die Antragsgegnerin im Stellenplan der Lehreinheit nunmehr auch die dem Bereich "Fachdidaktik Sozialkunde" zugeordneten Stellen 150314 (C 3) und 151175 (BAT II a, 50%) berücksichtigt.

    Durch Vorlage des Kuratoriumsbeschlusses vom 4. April 2008 hat die Antragsgegnerin auch den bereits zum Wintersemester 2007/2008 geltend gemachten und von der Kammer im Ergebnis im Beschluss vom 28. Januar 2008 (a.a.O.) auch akzeptierten Wegfall von zwei nach C3 ausgewiesenen Überhangstellen für Professoren (Stellen 15032 6 und 150260) glaubhaft gemacht.

    Nicht mehr zu berücksichtigen sind nunmehr auch die bereits mit Kuratoriumsbeschluss vom 29. November 2006 gestrichenen Überhangstellen 150535 (C 1) und 150547 (C 1), für die die Kammer bisher noch jeweils ein halbes Deputat angesetzt hatte, da die (als solche nicht zu beanstandende) Stellenstreichung erst für das Haushaltsjahr 2008 vorgesehen war (vgl. Beschluss der Kammer vom 28. Januar 2008, a.a.O.).

    Zu Recht hat die Antragsgegnerin die S-Professur ("Stiftungsprofessur") wegen einer Kooperationsvereinbarung zwischen der Antragsgegnerin und dem Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung gGmbH (WZB) nur mit 2 LVS angesetzt (vgl. Beschluss der Kammer vom 28. Januar 2008, a.a.O.).

    Gegen den von der Antragsgegnerin für den Bereich der Kern- und Erweiterungsdisziplin bei Annahme eines gleichmäßigen Nachfrageverhaltens für die Disziplin,,Politik" insgesamt ermittelten Curricularanteil von 0, 1672 bestehen keine Bedenken (vgl. Beschluss der Kammer vom 28. Januar 2008, a.a.O.).

    Der von der Antragsgegnerin für den Dienstleistungsexport ermittelte Curricularanteil von 0, 1444 ist nicht zu beanstanden (vgl. Beschluss der Kammer vom 28. Januar 2008, a.a.O.).

    Insbesondere liegt der Curricularanteil noch unter dem Wert, den die Kammer im Beschluss vom 28. Januar 2008 (a.a.O.) angesetzt hatte.

    d) Im Vergleich zum Wintersemester 2007/2008 unverändert ist der Dienstleistungsabzug von 3, 108 LVS für den Masterstudiengang Interdisziplinäre Lateinamerikastudien , weil auch die dem zugrunde liegende Zulassungszahl von 35 (Jahreszulassung) gleich geblieben ist (vgl. Beschluss der Kammer vom 28. Januar 2008, a.a.O.).

    Entsprechend dem Beschluss der Kammer vom 28. Januar 2008 (a.a.O.) ist die Antragsgegnerin nunmehr von einem Curricularanteil von 0, 875 ausgegangen.

    42 Für beide Module zusammen hat die Antragsgegnerin einen Curricularanteil von 1, 1666 ermittelt und dabei den von der Kammer im Beschluss vom 28. Januar 2008 (a.a.O., I. 6. e) für das 60 LP-Modul Sozialkunde aus einem Beispielstudienplan der Antragsgegnerin übernommenen Curricularanteil von 1, 0833 zugrunde gelegt.

    b) Bei dem konsekutiven Masterstudiengang Politikwissenschaft hat die Antragsgegnerin beanstandungsfrei den von der Kammer im Beschluss vom 28. Januar 2008 (a.a.O.) errechneten Wert von 1, 4333 zugrunde gelegt.

    e) Für den Masterstudiengang Internationale Beziehungen ist von einem Curricularanteil von 0, 4516 auszugehen (vgl. Beschluss der Kammer vom 28. Januar 2008, a.a.O.).

    d) Der Curricularanteil des nicht konsekutiven Masterstudiengangs Öffentliches und betriebliches Umweltmanagement liegt bei 1, 0033 (vgl. Beschluss der Kammer vom 28. Januar 2008, a.a.O.).

  • VG Berlin, 30.03.2009 - 3 A 835.08

    Vorläufige Zulassung zum Studium: Kapazitätsermittlung, Rechenfehler

    Entsprechend dem Beschluss der Kammer vom 28. Januar 2008 zur Aufnahmekapazität im Wintersemester 2007/2008 (VG 3 A 662.07 u.a., juris) hat die Antragsgegnerin im Stellenplan der Lehreinheit nunmehr auch die dem Bereich "Fachdidaktik Sozialkunde" zugeordneten Stellen 150314 (C 3) und 151175 (BAT II a, 50%) berücksichtigt.

    Durch Vorlage des Kuratoriumsbeschlusses vom 4. April 2008 hat die Antragsgegnerin auch den bereits zum Wintersemester 2007/2008 geltend gemachten und von der Kammer im Ergebnis im Beschluss vom 28. Januar 2008 (a.a.O.) auch akzeptierten Wegfall von zwei nach C3 ausgewiesenen Überhangstellen für Professoren (Stellen 15032 6 und 150260) glaubhaft gemacht.

    Nicht mehr zu berücksichtigen sind nunmehr auch die bereits mit Kuratoriumsbeschluss vom 29. November 2006 gestrichenen Überhangstellen 150535 (C 1) und 150547 (C 1), für die die Kammer bisher noch jeweils ein halbes Deputat angesetzt hatte, da die (als solche nicht zu beanstandende) Stellenstreichung erst für das Haushaltsjahr 2008 vorgesehen war (vgl. Beschluss der Kammer vom 28. Januar 2008, a.a.O.).

    Zu Recht hat die Antragsgegnerin die S-Professur ("Stiftungsprofessur") wegen einer Kooperationsvereinbarung zwischen der Antragsgegnerin und dem Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung gGmbH (WZB) nur mit 2 LVS angesetzt (vgl. Beschluss der Kammer vom 28. Januar 2008, a.a.O.).

    Gegen den von der Antragsgegnerin für den Bereich der Kern- und Erweiterungsdisziplin bei Annahme eines gleichmäßigen Nachfrageverhaltens für die Disziplin,,Politik" insgesamt ermittelten Curricularanteil von 0, 1672 bestehen keine Bedenken (vgl. Beschluss der Kammer vom 28. Januar 2008, a.a.O.).

    Der von der Antragsgegnerin für den Dienstleistungsexport ermittelte Curricularanteil von 0, 1444 ist nicht zu beanstanden (vgl. Beschluss der Kammer vom 28. Januar 2008, a.a.O.).

    Insbesondere liegt der Curricularanteil noch unter dem Wert, den die Kammer im Beschluss vom 28. Januar 2008 (a.a.O.) angesetzt hatte.

    d) Im Vergleich zum Wintersemester 2007/2008 unverändert ist der Dienstleistungsabzug von 3, 108 LVS für den Masterstudiengang Interdisziplinäre Lateinamerikastudien , weil auch die dem zugrunde liegende Zulassungszahl von 35 (Jahreszulassung) gleich geblieben ist (vgl. Beschluss der Kammer vom 28. Januar 2008, a.a.O.).

    Entsprechend dem Beschluss der Kammer vom 28. Januar 2008 (a.a.O.) ist die Antragsgegnerin nunmehr von einem Curricularanteil von 0, 875 ausgegangen.

    36 Für beide Module zusammen hat die Antragsgegnerin einen Curricularanteil von 1, 1666 ermittelt und dabei den von der Kammer im Beschluss vom 28. Januar 2008 (a.a.O., I. 6. e) für das 60 LP-Modul Sozialkunde aus einem Beispielstudienplan der Antragsgegnerin übernommenen Curricularanteil von 1, 0833 zugrunde gelegt.

    b) Bei dem konsekutiven Masterstudiengang Politikwissenschaft hat die Antragsgegnerin beanstandungsfrei den von der Kammer im Beschluss vom 28. Januar 2008 (a.a.O.) errechneten Wert von 1, 4333 zugrunde gelegt.

    e) Für den Masterstudiengang Internationale Beziehungen ist von einem Curricularanteil von 0, 4516 auszugehen (vgl. Beschluss der Kammer vom 28. Januar 2008, a.a.O.).

    d) Der Curricularanteil des nicht konsekutiven Masterstudiengangs Öffentliches und betriebliches Umweltmanagement liegt bei 1, 0033 (vgl. Beschluss der Kammer vom 28. Januar 2008, a.a.O.).

  • VG Berlin, 24.02.2010 - 3 L 568.09

    Hochschulzulassung - vorläufige Zulassung zum Studium: Durchführung eines

    Entsprechend den Beschlüssen der Kammer vom 28. Januar 2008 zur Aufnahmekapazität im Wintersemester 2007/2008 (VG 3 A 662.07 u.a., juris) hat die Antragsgegnerin im oben dargestellten Stellenplan der Lehreinheit weiterhin auch die dem Bereich "Fachdidaktik Sozialkunde" zugeordneten Stellen 150314 (C 3) und 151175 (BAT IIa, 50%) berücksichtigt.

    Gemäß der Kooperationsvereinbarung zwischen der Antragsgegnerin und dem Wissenschaftszentrum Berlin (WZB) beträgt die Lehrverpflichtung des Stelleninhabers der Stiftungsprofessur (Prof. Z.) nur 2 LVS (vgl. dazu Beschlüsse der Kammer vom 28. Januar 2008 - VG 3 A 662.07 u.a.).

    Der Dienstleistungsabzug beläuft sich für das Wintersemester 2009/10 auf (0,1776 x 20 =) 3,552 LVS (vgl. zum Curricularanteil die Beschlüsse der Kammer vom 28. Januar 2008, a.a.O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.12.2009 - 5 NC 31.09

    FU Berlin; Politikwissenschaft/Bachelor; Studienanfänger; WS 2008/09;

    Aus dem Beschluss vom 28. Januar 2008 - VG 3 A 662.07 u.a. - ergibt sich dies jedenfalls nicht.
  • VG Berlin, 25.03.2015 - 3 L 650.14

    Hochschulrecht: Zulassung zum Hochschulstudium; bedarfsdeckende Wirkung einer

    Gemäß der Kooperationsvereinbarung zwischen der Antragsgegnerin und dem Wissenschaftszentrum Berlin (WZB) beträgt die Lehrverpflichtung des Stelleninhabers der Stiftungsprofessur (Prof. Z...) nur 2 LVS (vgl. dazu bereits Beschlüsse der Kammer vom 28. Januar 2008, VG 3 A 662.07 u.a.).
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